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Betreff: Pferd "Nataschka"

Die Stute Nataschkawurde am 18. August 2008 als Notfall mit Verdacht auf Beckenfraktur in die Pferdeklinik......        überwiesen. Dieser Verdacht bestätigte sich nicht. Die Stute hat an beiden Hinterbeinen eine chronische Hufrehe mit beginnendem Ausschuhen und eitriger nicht abheilender Entzündung der Lederhaut. Das Pferd wird heute gegen tierärztlichen Rat und auf ausdrücklichen Wunsch des Besitzers aus der Pferdeklinik...... abgeholt. Die Pferdeklinik ...... hält das Krakheitsbild für austherapiert und empfiehlt die Euthanasie des Pferdes. Desweiteren erklären wir das Pferd für nicht transportfähig.

Mit diesem Originalwortlaut im Entlassungspapier wurde Nataschka am Tag der Entlassung aus der Pferdeklinik ...... in die Hufrehastation Mauritiushof eingeliefert.

Das Pferd war bei seiner Ankunft auf dem Mauritiushof hochgradig lahm, hatte aber die nur wenig längere als 2stündige Hängerfahrt offensichtlich gut verkraftet. Beide Hinterhufe waren unter Verbänden, die Wände der Vorderhufe völlig deformiert, die Hufsohlen zeigten sich zugewuchert, steinhart verhornt, ungepflegt und offensichtlich seit längerem unangetastet. Die offenen Stellen an beiden Sprunggelenken bestätigten die Aussagen der Besitzerin, dass das Pferd seit seiner Einlieferung in die Pferdeklinik ......  überwiegend liegt, dem entsprechend wurde es nach der Verbandsabnahme und einer ersten Wundtoilette in eine tiefe Polsterbox verbracht.   

Nach der sofortigen Abnahme der Verbände kamen an beiden Hinterhufen ausgedehnte Zusammenhangstrennungen der jeweiligen Hufkronen und blasenwerfende, eiternde Wunden zum Vorschein. Ebenfalls betroffen waren die jeweiligen Hufsohlenhälften. Hier kamen neben ausgedehnten Sohlenhornverlusten und eiternden, veränderten Sohlenlederhäuten, ebenfalls absurd verändertes Sohlen- und Strahlhorn zum Vorschein.

Die obere Fotoreihe zeigt die Lateralwände der Hinterhufe nach Abnahme der Verbände.  Schon das äußere Erscheinungsbild machte eine sofortige Teilresektion der Hufwand unabdingbar, hier war aber noch völlig unklar in welchem Ausmaß die Hufwand infolge des eitrigen Prozesses unterminiert war, und welcher unangenehme und bedeutsame Nebenbefund zu erwarten war.  Was die erste Befundung insgesamt aber auch schon deutlich machte war, dass der größte Hufanteil erhalten werden kann und vom Resthuf ausgehend, ein recht ordentlicher und zügiger Heilprozess erwartet werden kann. Aufgrund der insgesamt doch recht zuversichtlichen Prognose wurden die Hufe bis zum Tierarzttermin nach unseren hufhygienischen Prinzipien betreut und am 15. September operiert.    

  

Unten: Auf den Aufnahmen vom 15. September wird das ganze Ausmaß der notwendig durchgeführten Wandresektionen deutlich, und auf den Fotos daruter der doch recht zügig verlaufende Heilungsprozess mit der beginnenden periphären Wiederverhornung der Hufseitenwände. 

         

Unten: Die Hufwände am 08. Oktober,

  

und hier am 12. Oktober.

     

     

Unten: Die obere Fotoreihe zeigt die eitrigen Hufsohlen nach der Verbandsabnahme am 13. September. Besonders beachtenswert ist auf dem rechten Foto das Ausmaß des modifizierten Horns welches sich bis zu diesem Zeitpunkt bereits gebildet hat. Dieses skuril geformte Sohlen- und Hufbeinträgerhorn vor der Strahlspitze des rechten Hinterhufes ist ein eindeutiges Indiz für eine schon länger bestehende Irritation der Lederhäute in diesem Bereich.      

  

Unten: Die Hufsohlen nach der Resektion der unterminierten Horne und dem Abtragen des modifizierten Horns vor der Strahlspitze (rechtes Foto).  Wie der Befund deutlich macht, war es längst überfällig das darunter befindliche faulige Horn freizulegen und zu entfernen.

     

Unten die Hufsohlen am 08. Oktober. Drei Wochen nach der OP sind auch in den Hufsohlen beider Hufe die Wiederverhornungsbemühungen im vollen Gang und bereits weite Bereiche der ehemals frei liegenden Hufsohlenlederhäute wieder mit Horn bedeckt.  

  

Unten: Wie die Fotos nach weiteren 4 Tagen am 12. Oktober ausweisen schreitet der Wiederverhornungsprozesss jetzt zügig voran, sodass bei beiden Hufsohlen mit einem ungehinderten weiteren Heilungsverlauf gerechnet werden darf.

  

 

Unten die Dorsalansichten der Hufe vor der Huf-OP am 15. September, in der unteren Fotoreihe am 12. Oktober

  

  

 

Oben u. unten rechts der Sequester des rechten Hinterhufs: Mittig das nach der Absprengfraktur abgestoßene Knochenfragment. Daran anhaftend ebenfalls abgestoßene Anteile der benachbarten Wand- und Sohlenlederhäute. Der wesentlich kleinere Sequester unten/links wurde aus der Lederhaut des linken Hufes exstirpirt.

Oben: Ein uangenehmer Nebenbefund während der OP des rechten Hufes war ein ca. bohnengroßer Knochensequester, der nach seiner Positionierung in der Lederhaut, aufgrund seiner typischen Struktur sowie aufgrund der anhaftenden Wand- und Sohlenlederhautanteile offensichtlich am laterodistalen Hufbeinast abgesprengt war und sich nun in einer eitrigen Vertiefung in der Lederhaut befand. Die daraufhin bei uns angefertigten Röntgenaufnahmen nach Oxspring bestätigen die Lokalisation und das Ausmaß der Absprengung.

Da bei der 1. Kontrolle nach der OP ebenfalls aus der Lederhaut des linken Hufes ein etwa 5 Millimeter großer Knochensequester (im unteren Bild links) entfernt werden musste, wird meine erste Vermutung bestätigt, dass das Pferd schon bei seiner Notaufnahme in die Pferdeklinik ...... nicht an einer Hufrehe der beiden Hinterbeine erkrankt war, sondern, dass die Absprengfrakturen an beiden lateralen Hufbeinästen zu der hochgradigen Schmerzhaftigkeit an den Beckengliedmaßen führten.  Das äußere Aussehen, der Zustand der Knochenstrukturen der isolierten Fragmente und die daran anhaftenden veränderten Lederhautanteile lassen keinerlei Spekulationen zu, die Absprengfrakturen könnten erst nach der Abholung des Pferdes aus der Pferdeklinik ...... und aufgrund oder während des Transportes in die Hufrehastation Mauritiushof entstanden sein. 

Es stellt sich offenbar die Situation so dar, dass es erst infolge der als Sequester vom Körper abgestoßenen und nicht exstirpierten Knochenfragmente zu den ausgedehnten Eiterungen im Bereich der Frakturstelle kam, die sich schließlich bis zur Hufkrone und sohlenseitig bis zum Strahl ausdehnen konnten. So erklären sich auch die seltsamen Phänomene, dass beide Hinterhufe ohne Beteiligung der Vorderhufe betroffen sind. Weil zudem ausschließlich die lateralen Hufhälften betroffen sind, gibt es keine Veranlassung von einer Reheerkrankung auszugehen.  Es stellt sich deshalb die Frage weshalb bei diesen Befunden ausschließlich von einer Reheerkrankung ausgegangen wurde und in der Pferdeklinik ...... nicht differentialdignostisch andere Ursachen in Betracht gezogen wurden.

Der Patientenbesitzerin wurden von der Pferdeklinik ...... neben dem Entlassungspapier und einer chronologischen Auflistung der tierärztlichen Leistungen, ebenfalls Röntgenaufnahmen der Hufe verschiedenen Datums übergeben. Röntgenaufnahmen nach Oxspring, auf denen die Knochendefekte unmissverständlich dargestellt werden konnten, wurden keine übergeben. Auf meine schriftliche Anfrage an die Pferdeklinik ...... ob Röntgenaufnahmen nach Oxspring angefertigt wurden und auf die Bitte, uns diese ggfs. zukommen zu lassen, ist ebenso wenig eine Antwort erfolgt wie auf meine Frage, weshalb ggfs. auf das Anfertigen von Oxspringaufnahmen verzichtet wurde, obwohl die Hufe bei seitlichen Aufnahmen auf dem Oxspringkeil geröngt wurden. So steht nun die Vermutung im Raum, dass entweder leichtfertig auf das Anfertigen von solchen Röntgenaufnahmen verzichtet wurde, oder, dass solche zwar hergestellt aber fehlinterpretiert wurden.  

Es stellen sich einige Fragen die insbesondere auch deshalb berechtigt sind, weil nach der Tierarztrechnung bereits am 19. August, also nur 6 Tage nach der Notaufnahme in die Pferdeklinik ...... dort ein Hufabzesss eröffnet wurde und spätestens zu diesem Zeitpunkt die Erkenntnis gereift sein sollte, dass aufgrund der Lokalisation und der äußeren Befunde eine Rehe auszuschließen war und eine andere Diagnose gefunden werden musste.

Völlig unverständlich indes ist, dass nach dem Eröffnen des Hufabszesses die übliche Medikamentierung und Blutuntersuchungen bei Hufrehe ausreichend schien , dass man sich auf 2 malige "Hufschmiedearbeiten unter tierärztlicher Kontrolle", sowie auf Röntgen und während der letzten 14 Tage im Wesentlichen auf orale Medikamenteneingaben (Hippopalazone f. Pferde), auf Wundtoilette und das Anlegen von Hufverbänden beschränkte, anstatt die offensichtlich notwendige Eröffnung der abszessösen Hufe vorzunehmen.

Dass bei der Einlieferung des Pferdes in die Hufrehastaion Mauritiushof die konsequente Eröffnung der ausgedehnt unterminierten Hufaußenwände und Hufsohlen längst überfällig war, wird durch das Vorhandensein der Knochensequester, sowie durch den anschließenden zügigen Heilungsverlauf mehr als deutlich.  

Von wesentlicher Bedeutung ist auch das deutlich bessere Allgemeinbefinden der Stute bereits wenige Tage nach ihrer Einlieferung in die Hufrehastation Mauritiushof. So konnte Nataschkabereits 2 Wochen nach den operativen  Eingriffen stundenweise auf die Koppel. Ihr Liegeverhalten hat sich soweit normalisiert, dass die offenen Stellen an beiden Sprunggelenken bereits nach 4 Wochen völlig abgeheit sind.

Unten: Nataschka im Herbstnebel und im Zustand eines ganz normalen Weidegängers.          

 

 

Unten: Die Hufe am 28. Oktober und 6 Wochen nach den Hufoperationen.

  

 

  

Trotz eines örtlich begrenzt rezidierenden Bereichs mittig der Hufwand (Foto links), schreitet die übrige Wiederverhornung der noch offenen Lederhäute zügig voran.

  

Bei den Hufsohlen erwarte ich die völlige Wiederverhornung bereits nach Ablauf der kommenden zwei Wochen.

 

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